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Retently.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gerüst, kein fertiger Vertragstext. Die Struktur deckt die üblichen Regelungspunkte einer Agenturleistung ab und bildet deine Zusage von festen Retainern, fehlender Umsatzbeteiligung und monatlicher Kündbarkeit ab. AGB sind Vertragsrecht – unwirksame Klauseln fallen im Streitfall ersatzlos weg und es gilt dann das Gesetz. Lass diesen Text vor dem Livegang anwaltlich prüfen und ergänze alle orange markierten Stellen.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Firmenname inkl. Rechtsform (nachfolgend „Agentur") und dem Auftraggeber über Leistungen im Bereich Retention Marketing.

Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Gegenstand des Vertrags sind Dienstleistungen zur Optimierung der Kundenbindung, insbesondere in den Bereichen E-Mail-Marketing, WhatsApp-Marketing, Print-Mailing sowie der Gestaltung von Touchpoints nach dem Kauf.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Die Agentur schuldet ein Tätigwerden nach den Regeln der Sorgfalt ihres Berufsstands, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

Wichtig: Diese Abgrenzung entscheidet, ob Dienst- oder Werkvertragsrecht gilt. Anwaltlich prüfen lassen.

§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung erfolgt als fester monatlicher Betrag (Retainer) gemäß Angebot. Eine Beteiligung am Umsatz oder Gewinn des Auftraggebers findet nicht statt.

Alle Beträge verstehen sich zzgl. / inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus / zum Monatsende, Rechnungen sind innerhalb von Zahlungsziel in Tagen ohne Abzug fällig.

Kosten Dritter – etwa für Versanddienstleister, Druck, Porto oder Software-Lizenzen – sind in der Vergütung nicht enthalten und werden gesondert abgerechnet oder direkt vom Auftraggeber getragen.

§ 4 Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von Kündigungsfrist, z. B. 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt der Agentur rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien zur Verfügung und benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und ihre Verwendung nicht gegen geltendes Recht verstößt. Verzögerungen aufgrund unterlassener Mitwirkung gehen nicht zulasten der Agentur.

§ 6 Rechtliche Verantwortung für Werbemaßnahmen

Der Auftraggeber ist als Versender für die rechtliche Zulässigkeit der über seine Systeme versendeten Werbung verantwortlich, insbesondere für das Vorliegen wirksamer Einwilligungen nach § 7 UWG und Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO sowie für die Zulässigkeit produktbezogener Aussagen.

Für Health-, Wellness- und Beauty-Produkte besonders relevant: Health-Claims- Verordnung, Heilmittelwerbegesetz und Kosmetikverordnung. Von einem Anwalt formulieren lassen, wer welche Prüfpflicht trägt.

§ 7 Nutzungsrechte

An den im Auftrag erstellten Arbeitsergebnissen räumt die Agentur dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck ein.

An Werkzeugen, Vorlagen und Verfahren, die die Agentur unabhängig vom Auftrag entwickelt hat, verbleiben sämtliche Rechte bei der Agentur.

§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen vertraulich und verwenden sie ausschließlich für Zwecke der Vertragsdurchführung. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.

Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

§ 9 Referenznennung

Die Agentur darf den Auftraggeber nur nach dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz benennen und Arbeitsergebnisse zu Referenzzwecken veröffentlichen. Die Zustimmung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.

§ 10 Haftung

Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

Prüfen: Eine betragsmäßige Haftungsbegrenzung (z. B. auf die Jahresvergütung) ist verbreitet, aber nur in engen Grenzen wirksam.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Ort des Geschäftssitzes, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Kontakt

Fragen zu diesen Bedingungen beantworten wir gern unter hallo@retently.de.