Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Firmenname inkl. Rechtsform (nachfolgend „Agentur") und dem Auftraggeber über Leistungen im Bereich Retention Marketing.
Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Gegenstand des Vertrags sind Dienstleistungen zur Optimierung der Kundenbindung, insbesondere in den Bereichen E-Mail-Marketing, WhatsApp-Marketing, Print-Mailing sowie der Gestaltung von Touchpoints nach dem Kauf.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Die Agentur schuldet ein Tätigwerden nach den Regeln der Sorgfalt ihres Berufsstands, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Wichtig: Diese Abgrenzung entscheidet, ob Dienst- oder Werkvertragsrecht gilt. Anwaltlich prüfen lassen.
§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung erfolgt als fester monatlicher Betrag (Retainer) gemäß Angebot. Eine Beteiligung am Umsatz oder Gewinn des Auftraggebers findet nicht statt.
Alle Beträge verstehen sich zzgl. / inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus / zum Monatsende, Rechnungen sind innerhalb von Zahlungsziel in Tagen ohne Abzug fällig.
Kosten Dritter – etwa für Versanddienstleister, Druck, Porto oder Software-Lizenzen – sind in der Vergütung nicht enthalten und werden gesondert abgerechnet oder direkt vom Auftraggeber getragen.
§ 4 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von Kündigungsfrist, z. B. 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt der Agentur rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien zur Verfügung und benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und ihre Verwendung nicht gegen geltendes Recht verstößt. Verzögerungen aufgrund unterlassener Mitwirkung gehen nicht zulasten der Agentur.
§ 6 Rechtliche Verantwortung für Werbemaßnahmen
Der Auftraggeber ist als Versender für die rechtliche Zulässigkeit der über seine Systeme versendeten Werbung verantwortlich, insbesondere für das Vorliegen wirksamer Einwilligungen nach § 7 UWG und Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO sowie für die Zulässigkeit produktbezogener Aussagen.
Für Health-, Wellness- und Beauty-Produkte besonders relevant: Health-Claims- Verordnung, Heilmittelwerbegesetz und Kosmetikverordnung. Von einem Anwalt formulieren lassen, wer welche Prüfpflicht trägt.
§ 7 Nutzungsrechte
An den im Auftrag erstellten Arbeitsergebnissen räumt die Agentur dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck ein.
An Werkzeugen, Vorlagen und Verfahren, die die Agentur unabhängig vom Auftrag entwickelt hat, verbleiben sämtliche Rechte bei der Agentur.
§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen vertraulich und verwenden sie ausschließlich für Zwecke der Vertragsdurchführung. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.
Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 9 Referenznennung
Die Agentur darf den Auftraggeber nur nach dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz benennen und Arbeitsergebnisse zu Referenzzwecken veröffentlichen. Die Zustimmung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
§ 10 Haftung
Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Prüfen: Eine betragsmäßige Haftungsbegrenzung (z. B. auf die Jahresvergütung) ist verbreitet, aber nur in engen Grenzen wirksam.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Ort des Geschäftssitzes, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Kontakt
Fragen zu diesen Bedingungen beantworten wir gern unter hallo@retently.de.